Rechtliche Grundlagen

2007 verabschiedete die Bundesregierung die Nationale Strategie zur Biologischen Vielfalt mit dem Ziel, die natürliche genetische Vielfalt wild lebender Populationen vor Beeinträchtigungen durch invasive gebietsfremde Arten und Zuchtformen zu schützen. 

Das Bundesnaturschutzgesetz von 2010 schreibt in § 40 Maßnahmen vor, um einer Gefährdung von Ökosystemen, Biotopen und Arten durch invasive Arten entgegenzuwirken und Arten zu beobachten, die sich invasiv verhalten könnten.

Seit 1. Januar 2015 ist die Verordnung der Europäischen Union zur Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten in Kraft getreten. Die Verordnung enthält außerdem eine Liste invasiver gebietsfremder Arten, die nicht absichtlich in die Europäische Union eingeführt werden dürfen.

Empfehlungen zum Umgang mit invasiven Arten für Gärtner, Planer und Verwender hat der Zentralverband Gartenbau e.V. in Zusammenarbeit mit dem BMU und dem BfN 2008 herausgegeben.

Unionsliste invasive gebietsfremde Arten